1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Jennifer Menger ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht. 1.2 Jennifer Menger erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern keine Änderung durch Jennifer Menger bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.4. Angebote von Jennifer Menger sind freibleibend und unverbindlich. 1.5 "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von Jennifer Menger hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge)
Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Jennifer Menger. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten. Die von Jennifer Menger hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Überträgt Jennifer Menger die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Jennifer Menger. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Jennifer Menger, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Jennifer Menger als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Jennifer Menger zum Schadensersatz. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Jennifer Menger auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW's) verbleiben bei Jennifer Menger. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt nicht.
Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundauswahl stellt Jennifer Menger dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nach dem die Auswahl getroffen wurde ist für Zusatz Bild Bestellungen die Zahlung per Überweisung fällig.
4.1. Jennifer Menger wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Jennifer Menger kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertrags- partner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Vorgang durch Jennifer Menger hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. 4.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Jennifer Menger liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc. 4.4 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. 4.5 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Jennifer Menger.
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Jennifer Menger oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
Gegen Jennifer Menger gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und /oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Jennifer Menger verursacht worden ist. Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse Verkehrsstörungen etc. auch Familien Angehörige) Jennifer Menger zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Jennifer Menger kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Jennifer Menger verwahrt die Daten sorgfältig.
Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Jennifer Menger nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Jennifer Menger, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Jennifer Menger auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Jennifer Menger kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Jennifer Menger auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografen Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Jennifer Menger ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50% ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B: Hilfskräfte, Eintrittsgebühren usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno Gebühr von Jennifer Menger.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Jennifer Menger verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
Jennifer Menger liefert ihre Arbeiten binnen 3 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfrma etc. stellen keine Reklamationsgrund dar. Jennifer Menger haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von Jennifer Menger mit größtmöglichster Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.
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Aufgrund Kleinunternehmerstatus wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen.
Hinweis: Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 ABS. 1 Z 27 UStGi